Zahnersatz
Nach der Formel „gleiche Ausgangssituation – gleicher Zuschuss“ orientiert sich der Kassenanteil nicht mehr an den Behandlungskosten, sondern am Ausgangsbefund.
DAS BEDEUTET:
Muss ein Zahn ersetzt werden, zahlt die Krankenkasse immer den gleichen Zuschuss, egal welche Behandlung und Zahnersatz-Alternative ausgewählt wird.Dieser Festzuschuss der Kassen orientiert sich nach wie vor an einer ausreichenden, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Regelversorgung. Die Mehrkosten, die über den Festzuschuss hinaus gehen, müssen Sie – wie früher auch – selbst tragen.
Durch die Neuregelung haben Sie als gesetzlich versicherter Patient jetzt allerdings den Vorteil, dass der Anspruch auf den Kassenzuschuss auch dann bestehen bleibt, wenn Sie sich für eine sehr hochwertige Komfortversorgung, wie zum Beispiel Implantate, entscheiden. Dies war bisher nicht so. Solche „außervertraglichen“ Behandlungen mussten gesetzlich versicherte Patienten bislang komplett selbst bezahlen.
WICHTIG:
Die Höhe des Kassenanteils ist weiterhin vom Nachweis regelmäßiger Untersuchungen abhängig. Ein Teil der Kosten lässt sich auch künftig mit dem Bonusheft sparen.Wenn Sie in den letzten fünf Jahren nachweislich einmal pro Jahr beim Zahnarzt waren, erhöht sich der Festzuschuss. Noch etwas höher fällt dieser aus, wenn Sie in den letzten 10 Jahren Ihre jährlichen Vorsorgetermine wahrgenommen haben.
Regelmäßige Kontrolltermine sind also – nicht nur aus zahnmedizinischer Sicht – nach wie vor wichtig!
Zahnersatz im Ausland anfertigen lassen – oder warum gehen die Technikerpreise so weit auseinander?
Mit dem Ziel, Kosten einzusparen, empfehlen einige Krankenkassen ihren Patienten in letzter Zeit immer häufiger zahntechnische Labore, die Zahnersatz besonders billig anbieten. Dabei bleiben leider allzu oft Qualitäts- und Serviceaspekte sowie die Vorteile einer eingespielten Zusammenarbeit von Praxis und Labor außer Acht.
Vor allem aber entsteht durch die Empfehlungen der Krankenkassen der Eindruck, alle anderen Labore würden überteuert arbeiten, was natürlich nicht richtig ist. Denn vergleicht man den Preis, muss man immer auch die Leistung und Qualität, die man dafür bekommt, genauer betrachten.
Die Krankenkassen empfehlen diese „Günstig-Anbieter“ unter rein wirtschaftlichen Aspekten und ökonomischen Interessen – können aber die Leistungen und Qualität des Labors fachlich nicht in gleichem Maße beurteilen wie ein Zahnarzt, der tagtäglich mit dem Labor zusammenarbeitet.
Fest steht, dass bei der Fertigung von Zahnersatz die Nähe des Dentallabors zur Praxis und zum Patienten ebenso von Vorteil ist, wie die routinierte, reibungslose Zusammenarbeit. In den Phasen der Planung und Fertigstellung von Zahnersatz sind Gespräche, Detailabstimmungen und der rasche Informationsaustausch zwischen Techniker und Praxis wichtige Erfolgsfaktoren für eine gelungene zahntechnische Arbeit.
Oft ist es auch sinnvoll und notwendig, dass sich der Zahntechniker direkt in der Praxis ein Bild vom Patienten und seiner Gebiss-Situation machen kann.
Wir bilden deshalb mit unseren zahntechnischen Laboren seit Jahren ein erfolgreiches und eingespieltes Team. Durch diese enge Zusammenarbeit ist sichergestellt, dass Sie bei der Neuanfertigung von Zahnersatz oder bei der regelmäßigen Funktionsprüfung von bereits vorhandenem Zahnersatz eine unverzügliche und zuverlässige Lösung erhalten.
So leistet Kundennähe, verbunden mit Kundenservice und hoher Bereitschaft vor Ort, einen wichtigen Beitrag zur Patientenzufriedenheit.
Was sind eigentlich „Regelleistungen“?
Selbst ein stark beschädigter Zahn, der nicht mehr mit einer Füllung zu reparieren ist, kann erhalten werden. Ihr Zahnarzt kann solch einen Zahn überkronen. Das heißt, Ihr Zahn wird beschliffen und mit einer schützenden Hülle überzogen.Eine Krone ist - wie jeder Zahnersatz - Maßarbeit, ein Einzelstück also, das ganz exakt, ganz individuell für Sie angefertigt wird. Deshalb kann es für Zahnersatz auch keine Preislisten geben wie in einem Autohaus.
Aber ähnlich wie beim Autokauf können Sie entscheiden, ob Sie mit der Serienausstattung zufrieden sind, die im medizinischen Sinne „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ ist. Das nennt man dann Regelversorgung. Oder Sie entscheiden sich für eine komfortablere, höherwertige, beziehungsweise schönere Versorgung. Die ist dann vergleichbar mit einer „Sonderausstattung“, für die auch mehr bezahlt werden muss.
Beispiel:
Soll ein Backenzahn überkront werden, ist als Regelversorgung (Serienausstattung) eine Vollgusskrone aus Metall (Gold; u.l.) medizinisch völlig ausreichend. Eine Vollgusskrone gilt als Standardkrone im Seitenzahnbereich. Hierfür erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen festen Zuschuss, der sich - je nach Bonus - noch erhöhen kann. Wird diese Vollgusskrone nun mit einer weißen Schicht zahnfarben verblendet (Verblendkrone; u.r.), so gilt diese „weiße Krone“ als „Sonderausstattung“.
Sie erhalten dafür den Festzuschuss für die Vollgußkrone und müssen die Mehrkosten für die weiße Krone selber bezahlen.
Haben Sie zu der neuen Festzuschussregelung Fragen?
Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen selbstverständlich gern weiter!





